Weiterbildung Heilpädagoge/in

Qualifikation

Zusammengefasst finden Sie die folgenden Informationen auch hier: auf unserem Flyer.

Berufsbezeichnung:

Bei erfolgreichem Ausbildungsabschluss verleiht die Fachakademie die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilpädagogin“ oder „Staatlich anerkannter Heilpädagoge“.

Ausbildungsziel:

Unsere Absolventen sind befähigt, als Fachkraft, im Fachdienst oder im Lehramt, in der Beratung oder in der Erwachsenenbildung, oder auch als Leitung in allen sozialen Handlungsfeldern zu arbeiten: Kindertageseinrichtung, Hort, Jugendhilfe, Schule, Behindertenhilfe, sozialräumlicher Teilhabedienst, Klinik, Seniorenhaus, Beratungsstelle, Erwachsenenbildung.

Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR):

Der DQR stuft die Ausbildung zur Heilpädagogin und zum Heilpädagogen auf Stufe 6 ein, dem dritthöchsten Niveau des 8-stufigen Qualifikationsrahmens (entsprechend dem Europäischen Qualifikationsrahmen: EQR). Damit ist die Ausbildung auf demselben Niveau (gleichwertige aber nicht gleichartige Ausbildung) wie ein Bachelor-Studium (z.B. Heilpädagoge B.A.). Viele staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und Heilpädagogen werden direkt nach der Ausbildung auf B.A.-Stellen mit der entsprechenden Eingruppierung eingestellt.

„europass“ – Zeugniserläuterung:

Der „europass“ ist eine Zeugniserläuterung, die dem beruflichen Abschlusszeugnis (Urkunde) beigefügt wird (in Deutsch und Englisch). Der „europass“ stellt die Qualifikation, Fähigkeiten und Kompetenzen europaweit verständlich und transparent dar. Er soll die Freizügigkeit und berufliche Mobilität der EU-Bürger erhöhen.

Nebenberufliche Ausbildung (vier Studienjahre) in Theorie und Fachpraxis

Aufnahmevoraussetzungen:

Nachweis eines mittleren Bildungsabschlusses und

• eine abgeschlossene Ausbildung mit mindestens einjähriger Berufserfahrung als Erzieher (m/w/d), Heilerzieher (m/w/d) oder Pädagoge (m/w/d) mit Hochschulabschluss oder

• Abschluss einer medizinischen Berufsfachschule mit mehrjähriger Berufserfahrung in einem heilpädagogischen Arbeitsfeld

Die erfolgreiche Teilnahme an unserem Aufnahmeverfahren ist in allen Fällen eine zusätzliche Voraussetzung.

Bafög:

Nach den gesetzlichen Regelungen können Studierende an Fachakademien Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungs-gesetz (AFBG, auch Meister-Bafög genannt) beantragen. Seit dem 1.8.2020 ist das Meister-BAfÖG rückzahlungsfrei.

Ausbildungsstruktur:

 

Die nebenberufliche Ausbildung dauert insgesamt vier Jahre. Der wöchentliche Kurstag (Donnerstag oder Freitag) in jeder Schulwoche umfasst zehn Unterrichtsstunden (8:00 Uhr bis 16:45 Uhr). Der Unterricht wird entsprechend der gültigen Fachakademieordnung nach folgender Stundentafel erteilt:

 Stundentafel als PDF: hier klicken

 

 

 

Unterrichtliche Organisation:

Unsere Unterrichtsorganisation entwickeln wir kontinuierlich weiter und passen sie den aktuellen Erfordernissen in den Kursen an. Sie bietet einerseits Sicherheit und Verbindlichkeit, lässt aber auch Raum für lebendiges Lernen, kreatives und innovatives Handeln. Wir arbeiten grundsätzlich mindestens in doppelstündigen Einheiten.


© Fotograf: Uwe Niklas

Unterrichtsverständnis:

Für unsere unterrichtliche Arbeit sind uns u. a. besonders wichtig:

- eine offene Lernatmosphäre

- die gemeinsame Weiterentwicklung in Lernprozessen (Partizipation)

- die Unterstützung von individuellen Selbstbildungsprozessen (fachlich und persönlich)

- Einbezug der Berufserfahrung aus verschiedenen Handlungsfeldern

- Erfahrungslernen in neuen Handlungsfeldern

- Lernarrangements, die dem Lernen unterschiedlicher Altersgruppen entgegen kommen

- Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme von jedem Einzelnen

- eine positive Fehlerkultur


Szene aus der heilpädagogischen Ausbildung (Fotograf: Uwe Niklas)

Studierendenvertretung:

Die Studierenden haben durch die gewählte Studierendenvertretung Möglichkeiten, z. B. die Lernkultur und die Unterrichtsorganisation mitzugestalten.

Meisterprämie:

Absolventen bayerischer Fachakademien erhalten vom Freistaat Bayern für ihren Berufsabschluss (Weiterbildungsabschluss) eine „Meisterprämie“ in Höhe von € 2.000,-(Stand: März 2020). Damit wird der erfolgreiche Abschluss honoriert.