Erzieherin und Erzieher

Über den Erzieherberuf

Qualifikation

Berufsbezeichnung:

Bei erfolgreichem Ausbildungsabschluss verleihen wir unseren Studierenden die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ oder „Staatlich anerkannter Erzieher“.

Ausbildungsziel:

Wir befähigen die Studierenden, als Erzieherin oder Erzieher in Tageseinrichtungen für Kinder, Heimen, Einrichtungen der Jugendarbeit sowie in anderen sozialpädagogischen Bereichen selbstständig tätig zu sein.

Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR):

Der DQR stuft die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher auf Stufe 6 ein, dem dritthöchsten Niveau des 8-stufigen Qualifikationsrahmens (entsprechend dem Europäischen Qualifikationsrahmen: EQR). Damit ist die Ausbildung auf demselben Niveau wie ein Bachelor-Studium (z.B. Kindheitspädagogik) – sie ist eine gleichwertige, aber keine gleichartige Ausbildung. Diese Einstufung bedeutet eine hohe Anerkennung der Ausbildung an der Fachakademie und begründet gleichzeitig aber auch die anspruchsvollen Anforderungen in der Ausbildung.

„europass“ – Zeugniserläuterung:

Der „europass“ ist eine Zeugniserläuterung (in Deutsch und Englisch), die dem beruflichen Abschlusszeugnis (Urkunde) beigefügt wird. Der „europass“ stellt die Qualifikation, Fähigkeiten und Kompetenzen europaweit verständlich und transparent dar. Er erhöht die Freizügigkeit und berufliche Mobilität der EU-Bürger.

Theoretische Ausbildung (zwei Studienjahre) mit Praktika

Aufnahmevoraussetzungen für den Eintritt in das erste Studienjahr (ab Sept. 2021):

1. Die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife und jeweils einen Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder

2. einen mittleren Schulabschluss und eine einschlägige berufliche Vorbildung durch

- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialpädagogischen, pädagogischen, sozialpflegerischen, pflegerischen oder rehabilitativen Beruf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren,

- eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren und einen Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung,

- ein erfolgreich abgeschlossenes sozialpädagogisches Seminar (SPS) oder ein erfolgreich abgeschlossenes sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ) oder

3. eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens vier Jahren oder

4. ein Bildungsstand und beruflicher Werdegang, der eine erfolgreiche Mitarbeit in der Fachakademie erwarten lässt – vorbehaltlich der Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde.

Hier gibt es eine grafische Übersicht über die Erzieher/-innen-Ausbildung ab September 2021.

Weitere Hinweise:

- Für Absolventen der Fachoberschule mit der Ausbildungsrichtung Sozialwesen gilt der Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung als erbracht.

- Bewerberinnen und Bewerber mit einer anderen Muttersprache als Deutsch müssen nachweisen, dass sie über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen, sodass eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht gewährleistet ist (mind. Niveaustufe B2 nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen).

Aufnahmevoraussetzungen für den ausnahmsweisen Eintritt in das 2. Studienjahr:

Auf Antrag können geeignete Bewerberinnen und Bewerber (z.B. Hochschulabsolventen eines einschlägigen Studiengangs) in das zweite Studienjahr der Erzieherausbildung (verkürzte Studienzeit) unter folgenden Bedingungen aufgenommen werden:

- die Aufnahmevoraussetzungen für den Eintritt in das erste Studienjahr müssen erfüllt sein

- eine Aufnahmeprüfung, die alle Pflichtfächer des ersten Studienjahres umfasst, muss erfolgreich absolviert werden.

Bafög:

Nach den gesetzlichen Regelungen können Studierende an Fachakademien Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, auch Meister-Bafög genannt) beantragen. Seit dem 1.8.2020 ist das Meister-BAFÖG in Höhe von rund € 900,00 darlehensfrei, d.h., es handelt sich um einen Vollzuschuss. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Damit können die Studierenden ohne Schulden ins Berufsleben starten. 

Ausbildungsstruktur:

Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre und gliedert sich in zwei Ausbildungs-abschnitte:

1. Der erste Abschnitt ist ein überwiegend theoretischer Ausbildungsabschnitt von zwei Studienjahren mit integrierten Praktika (Sozialpädagogische Praxis). Die theoretische Ausbildung ist eng mit den verschiedenen mehrwöchigen Praktika verzahnt, um das professionelles Handeln intensiv einzuüben.

2. Der zweite Ausbildungsabschnitt besteht aus einem einjährigen Berufspraktikum, das von der Fachakademie begleitetet wird.

Lernfelder und Unterrichtsfächer:

Die Lernfelder stellen die grundlegenden Arbeitsbereiche der späteren Tätigkeit als Erzieherin und Erzieher dar. Wir vermitteln wissenschaftlich aktuelle Erkenntnisse und praktische Fähigkeiten, die unseren Studierenden in den sozialpädagogischen Handlungsfeldern professionelle Arbeit ermöglichen. 

Lernfeld 1:

Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln

Lernfeld 2:

Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten

Lernfeld 3:

Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern

Lernfeld 4:

Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten

Lernfeld 5:

Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen

Lernfeld 6:

Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren

Querschnittsthemen

In allen Lernfeldern sind folgende Querschnittsthemen oder –aufgaben verankert: Partizipation, Inklusion, Prävention, Sprachbildung, Wertevermittlung und Vermittlung von Medienkompetenz.

Die Inhalte der Unterrichtsfächer werden den einzelnen Lernfeldern zugeordnet.

Unterricht erteilen wir nach folgender Stundentafel: Stundentafel als PDF.

Hinweis:

Studierende mit allgemeiner oder fachgebundener Hochschulreife oder Fachhochschulreife können vom Unterricht im Fach Englisch können befreit werden. 

 

Unterrichtliche Organisation:

Unsere Unterrichtsorganisation entwickeln wir kontinuierlich weiter und passen sie den aktuellen Erfordernissen an. Sie bietet einerseits Sicherheit und Verbindlichkeit, lässt aber auch Raum für lebendiges Lernen, kreatives und innovatives Handeln:

- Wir arbeiten grundsätzlich mindestens in doppelstündigen Einheiten.


Für unsere unterrichtliche Arbeit sind uns u. a. besonders wichtig:

- eine offene Lernatmosphäre

- die gemeinsame Weiterentwicklung in Lernprozessen (Partizipation)

- die Unterstützung von individuellen Selbstbildungsprozessen (fachlich und persönlich)

- die Orientierung an den Ressourcen der Studierenden

- Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme von jedem Einzelnen

- eine positive Fehlerkultur.

Studierendenvertretung

Unsere Studierenden haben durch die gewählte Studierendenvertretung weitreichende Möglichkeiten, das Leben und die Unterrichtsorganisation mitzugestalten:

- Teilnahmemöglichkeit an ausgewählten „Allgemeinen Konferenzen“ des Kollegiums

- Versammlung der Studierendenvertretung – nach Absprache auch während der unterrichtlichen Zeit

- Vollversammlung aller Studierenden

- Konferenz des Schulforums: Fragen, die Studierende und Lehrkräfte gemeinsam betreffen, werden beraten und Empfehlungen ausgesprochen. Mit bindender Wirkung für die Fachakademie beschließt das Schulforum in den Angelegenheiten, die ihm zur Entscheidung zugewiesen sind.

Berufspraktikum

Ziel des Berufspraktikums:

Das Berufspraktikum ist wesentlicher Bestandteil der Ausbildung. Es dient der fachgerechten Einarbeitung in die Berufspraxis. Die Praktikantin oder der Praktikant ist befähigt,

- theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten selbstverantwortlich in der Praxis anzuwenden und zu erweitern,

- Konzeptionen zu erfassen,

- Erziehungsarbeit zu planen,

- eine Gruppe selbständig zu führen,

- konstruktiv im Team zu arbeiten und

- die Zusammenarbeit mit Eltern zu pflegen.

Struktur und Organisation:

- Fachpraktische Ausbildung: an der Praktikumsstelle werden die Berufspraktikanten von erfahrenen und geeigneten Fachkräften angeleitet und betreut.

- Theoretische Ausbildung: an der Fachakademie finden regelmäßige Seminarveranstaltungen zur Erweiterung und Vertiefung der Fachkenntnisse statt.

Religionspädagogisches Zertifikat:

Wir bieten interessierten Studierenden und Berufspraktikanten die Möglichkeit an, durch die Teilnahme an einem zusätzlichen religionspädagogischen Bildungsangebot ein religionspädagogisches Zertifikat zu erwerben. Das Zertifikat bestätigt eine vertiefte Fach- und Methodenkompetenz im Bereich der religiösen und ethischen Bildung im Kontext der Arbeit als Erzieherin und Erzieher.

Meisterprämie

Absolventen bayerischer Fachakademien erhalten vom Freistaat Bayern für ihren Berufsabschluss (Weiterbildungsabschluss) eine „Meisterprämie“ in Höhe von € 2.000,- (Stand: Oktober 2019). Damit wird der erfolgreiche Abschluss honoriert. 

Auslandspraktika

Informationen zum Auslandspraktikum stellen wir hier auch als PDF zur Verfügung.

Wir wollen Grenzen überwinden:

Sowohl unsere Studierenden im ersten Ausbildungsabschnitt (im Rahmen des Faches „Sozialpädagogische Praxis“) als auch die Berufspraktikanten können im (europäischen) Ausland ein Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung absolvieren; sie können dies im Rahmen unserer bereits bestehenden internationalen Kontakte tun, oder aber auch darüber hinaus eigenständig planen.

Lernchancen ergeben sich z.B. in folgenden Bereichen:

- Persönlichkeitskompetenz: Selbstbewusstsein, Selbstvertrauen, Selbstsicherheit

- Selbstkompetenz: Selbstreflexion, Kritikfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein

- Soziale Kompetenz: Team- und Konfliktfähigkeit

- Interkulturelle Kompetenz: Fähigkeit zum Perspektivwechsel, sensible Wahrnehmung der Eigen- und Fremdkultur, Offenheit

- Fremdsprachenkompetenz: Interesses und Bereitschaft, eine Fremdsprache zu erlernen

- Fachkompetenz: Flexibilität in ungewohnten Situationen