Bewerbung Heilpädagogik

Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an (s. auch Service/Kontakt):

Diakoneo KdöR

Fachakademie für Heilpädagogik

Mozartstr. 16

95030 Hof

Unsere Fachakademie ist eine staatlich anerkannte Privatschule (Ersatzschule, Art. 100 BayEUG) in Trägerschaft von Diakoneo, ein diakonischer Träger innerhalb der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Die Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern ist aber nicht abhängig von einer konfessionellen Zugehörigkeit.

1. Bewerbung

Bewerbungen für einen Studienplatz in der berufsbegleitenden Ausbildung an der Fachakademie für Heilpädagogik sind jederzeit möglich. Aufnahmen in ein neues Studienjahr erfolgen jeweils zum September (alle zwei Jahre) in Jahren mit ungeraden Jahreszahlen, z.B. 2023, 2025 ...

Zugangsvoraussetzungen für eine Aufnahme sind in der Regel:

- mind. mittlerer Bildungsabschluss und

- eine berufliche Erstausbildung: Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher oder Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin / Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger mit einjähriger Berufserfahrung.

Weitere Zugangsmöglichkeiten bestehen für Interessenten

- mit pädagogischen Fachhochschul- oder Hochschulabschlüssen oder mit

- sog. „teilaffine“ Ausbildungsabschlüsse (medizinische Fachkräfte wie Logopäden, Ergotherapeuten, Krankenpfleger) mit dem Nachweis einer hauptberuflichen Tätigkeit (mindestens 1.700 Stunden in den letzten drei Jahren) in sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtungen. Das Tätigkeitsfeld sollte in diesem Falle näher beschrieben werden.

Bei anderen Ausbildungsabschlüssen setzen Sie sich bitte im Vorfeld mit uns in Verbindung.

Bewerbungsunterlagen:

Bitte senden Sie uns folgende Bewerbungsunterlagen in Papierform zu:

- Bewerbungsschreiben

- Tabellarischer Lebenslauf mit Passfoto

- Abschlusszeugnis (mind. mittlerer Schulabschluss)

- Abschlusszeugnis des Berufsabschlusses (siehe oben)

- Arbeitszeugnisse mit Nachweis der geforderten Berufstätigkeit

Nach Prüfung der Unterlagen werden die Bewerber zu einem Aufnahmegespräch eingeladen.

2. Aufnahmegespräch:

Zum Aufnahmegespräch werden die Bewerberinnen und Bewerber eingeladen, die sich schriftlich beworben haben und die formal-rechtlichen Aufnahmekriterien erfüllen. Die Termine werden individuell - über das laufende Ausbildungsjahr hinweg - vereinbart.

In einem Aufnahmegespräch kann die Bewerberin/der Bewerber ihre/seine Motivation für die berufliche Weiterbildung und den bisherigen Werdegang darstellen.

Rückmeldung

Über das Ergebnis des Vorstellungsgesprächs erhalten die Bewerber zeitnah eine Rückmeldung. Im Falle einer Aufnahmezusage werden die Aufnahmeunterlagen mit versandt.